Keine Mehrbelastung durch die neue Grundsteuer

Die Reform der Grundsteuer wird in bei Hausbesitzern heftig diskutiert, nach dem Wollen der SPD, sollen Belastungen für die Bürger gering gehalten werden. „Wir von Seiten der SPD Alsfeld wünschen uns, dass die neuen, zukünftigen Hebesätze die Alsfelder Bürgerinnen und Bürgern mit Grundstückseigentum möglichst nicht zusätzlich belasten.“ So der Fraktionsvorsitzende Achim Quehl.

Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für Kommunen, da sie es ihnen ermöglicht, öffentliche Dienstleistungen wie Straßenbau, Abwassersysteme und Schulen zu finanzieren. Die aktuelle Berechnung der Grundsteuer basiert auf veralteten Einheitswerten, die nicht mehr den aktuellen Marktwerten entsprechen. Dies führt zu einer Ungleichbehandlung der Immobilienbesitzer und zu erheblichen Ungerechtigkeiten.

Ein weiteres wichtiges Anliegen ist die soziale Gerechtigkeit. Eine aufkommensneutrale Umstellung sollte sicherstellen, dass Immobilienbesitzer, insbesondere diejenigen mit niedrigem Einkommen, nicht übermäßig belastet werden. Eine angemessene Berücksichtigung der individuellen finanziellen Situation der Bürgerinnen und Bürger ist daher unerlässlich.
„Eine Anpassung der Hebesätze in Grundsteuer A und B ist für unser Dafürhalten unerlässlich. Bleiben die Hebesätze zukünftig unverändert, so bedeutet dies mit großer Wahrscheinlichkeit deutliche Mehrbelastungen für Bürger mit Immobilien.“ ist Dr. Christoph Stüber überzeugt und Achim Quehl ergänzt: „In den bisher von der Finanzverwaltung versendeten Grundsteuermessbescheiden ist deutlich diese Tendenz zu erkennen.“

Abschließend macht Carsten Weitzel deutlich: „Wir müssen daher, die Hebesätze so anpassen, dass es bei dem Gesamtaufkommen der Grundsteuer zu keiner Erhöhung allein durch die Reform kommt. Als Vergleichsgrundlage soll die Stadtverwaltung das Gesamtaufkommen getrennt nach Grundsteuer A und B für das Jahr 2024 heranziehen.“

Leider fand dieser Antrag keine Mehrheit und wurde von den Stadtverordneten der CDU/UWA abgelehnt.