Alsfelder SPD brachte nach großem Kampf eine Satzungsänderung für Alsfelds Kinder ein.Für große Diskussionen sorgte der § 12 der Gefahrenabwehrverordnung für das Gemarkungsgebiet der Stadt Alsfeld geltend für alle öffentlichen Verkehrsflächen, öffentlichen Anlagen, öffentlichen Einrichtungen sowie Wälder im Bereich der Stadt Alsfeld.
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